Allgemeine Geschäftsbedingungen

RMB Bäderroste GmbH

RMB Poolcover GmbH

Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der RMB POOLCOVER GmbH rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen, werden zurückgewiesen und sind nur dann verbindlich, wenn sie von der RMB POOLCOVER GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit anderer Vertragsbestandteile.

1. Angebot
Angebote der RMB POOLCOVER GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise, zu denen etwaige Preis- und Steuerungszuschläge sowie auf behördliche Anordnung oder wirtschaftliche Gründe beruhende Preisund umlagefähige Steuererhöhungen hinzukommen.
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ab Werk, ohne Verpackung, sofern auf den Angebotsblättern keine anderslautenden Konditionen vermerkt sind. Empfehlungen hinsichtlich des Einbaus und der Verwendungsmöglichkeit der Anlagen und der technischen Geräte gibt RMB POOLCOVER GmbH nach bestem Wissen und den entsprechenden Erfahrungen, ohne jedoch hieraus eine Haftung jeglicher Art zu übernehmen. Die Lieferungen und Leistungen betreffende Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte usw. und die darin enthaltenen Daten zB über Leistung, technische Eigenschaften, Gewicht und Maße usw. sind nur Näherungswerte und unverbindlich. Modelle und Zeichnungen bleiben Eigentum der RMB POOLCOVER GmbH und dürfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

2. Auftragsbestätigung
Die Bestellung gilt dann zu diesen Bedingungen als angenommen, wenn sie von RMB POOLCOVER GmbH schriftlich bestätigt oder prompt ausgeführt wurde. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen, schriftlich geltend zu machen, ansonsten gelten die Bestätigungen als vom Auftraggeber vollumfänglich anerkannt. Bei Preisund Kostenerhöhungen zwischen Angebot und Auftrag sowie zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist RMB POOLCOVER GmbH berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Der Auftraggeber wird mindestens 4 Wochen vor Wirksamkeit einer Preiserhöhung informiert. Es gilt als vereinbart, dass auf Abruf erteilte Aufträge innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung ausgeführt werden.
Die Fristverlängerung (auch nochschweigend) um ein weiteres Jahr ist möglich. Nach Ablauf von 2 Jahren ab Datum der Auftragserteilung gerechnet, ist die Lieferung oder Leistung spätestens abzunehmen, andernfalls hat der Auftraggeber eine Abstandsgebühr von mindestens 25 % aus der Gesamtauftragssumme als Erstattung für bereits angefallene
Kosten der Arbeitsvorbereitung als Schadenersatz zu entrichten. Für Irrtümer sowie Schreib- und Rechenfehler behält sich RMB POOLCOVER GmbH die Richtigkeit und Nachbelastung vor.

3. Lieferung und Abnahme
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, das letzte auch dann, wenn RMB POOLCOVER GmbH die Versandkosten und die Anfuhr übernommen hat, dies gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Soweit eine Transportversicherung abgeschlossen wird, geht diese zu Lasten des Auftraggebers. Eine Gewähr für vollständige Schadensdeckung
durch RMB POOLCOVER GmbH wird jedoch ausdrücklich nicht übernommen, dies gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Teillieferungen sind möglich; Sie gelten als selbständige Lieferungen, die getrennt berechnet werden können. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt bei RMB POOLCOVER GmbH und den Unterlieferanten ungestörtes Arbeiten des Betriebes, rechtzeitige Belieferung mit den erforderlichen Rohstoffen und Lieferteilen und Leistung der vereinbarten Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Ist RMB POOLCOVER GmbH ohne Verschulden nicht in der Lage zu liefern oder beruht die Lieferunfähigkeit auf Ereignissen höherer Gewalt, dann sind die Vertragspartner nach Ablauf von 2 Monaten seit dem vereinbarten Liefertermin zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund eines Rücktritts aus höherer Gewalt oder fehlendem Verschulden bestehen beidseitig nicht. Die Annullierung fest erteilter Aufträge kann nur vorgenommen werden, wenn mindestens 25 % der Auftragssumme an die RMB POOLCOVER GmbH für bereits angefallene Kosten für die Arbeitsvorbereitung als Schadenersatz erstattet werden. Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag in jedem Fall unzulässig. Zeichnungen, Maße und Konstruktionen von Sonderanfertigungen (Rollladen, usw.), auch soweit diese von RMB POOLCOVER GmbH vorgeschlagen werden, sind vor der Anfertigung der Teile auf Richtigkeit vom Auftraggeber zu prüfen. Aufgrund falscher Maße gehen Unbrauchbarkeit oder Kosten für Änderungen des fertigen Produkts zu Lasten des Auftraggebers.
Die Vollständigkeit der Sendung ist sofort zu überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der RMB POOLCOVER GmbH innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Bei Transportschäden ist sofort eine Tatbestandsaufnahme durch den Auftraggeber anzufertigen und an die RMB POOLCOVER GmbH zu senden. Bei direkter Werkslieferung geht das Entladen vom LKW oder Bahnbehälter zu Lasten des Auftraggebers.

4. Lieferfristen und Teillieferung
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

5. Montagearbeiten
Alle Arbeiten werden nach den im Angebot aufgeführten Pauschalpreisen unter Berücksichtigung des genannten Arbeits- und Lieferumfanges ausgeführt und berechnet. Wenn Monteure zu früh vom Auftraggeber auf die Arbeitsstelle gerufen oder infolge von Ursachen, für die der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist, in der Ausführung ihrer Arbeit gehindert werden, so werden die entstehenden Warte- oder zusätzlichen Arbeitszeiten und eventuell notwendige zusätzliche Anfahrtskosten gesondert berechnet
und sind vom Auftraggeber zu erstatten. Verlangt der Auftraggeber von den Monteuren die Ausführung von Mehrarbeiten oder Änderungen, müssen diese vorher vom Auftraggeber schriftlich gegenüber RMB POOLCOVER GmbH bestätigt und vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt werden. Solche Arbeiten werden zusätzlich abgerechnet und sind durch den Auftraggeber zu erstatten. Der Monteur darf solche Arbeiten nur mit ausdrücklicher Genehmigung der RMB POOLCOVER GmbH ausführen. Für Arbeiten, welche die Monteure des Auftragnehmers auf Wunsch des Auftraggebers ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers ausführen, lehnt der Auftragnehmer jegliche Haftung bzw. Gewährleistung sowohl der Ausführung als auch der daraus resultierenden Folgen anbelangt, von vornherein ab. Änderungen und Reparaturarbeiten werden nur nach dem tatsächlich verwendeten Material, der effektiven Arbeitszeit, der entsprechenden Reisezeit und den entsprechenden Fahrtkosten berechnet. Für die Durchführung eines Auftrages sind zu Beginn der Arbeit Strom und Wasser kostenlos durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer ohne besondere Zustimmung des Auftraggebers Teilarbeiten durch Vertragsfirmen ausführen lassen kann. Alle Leistungen und Montagearbeiten, die nicht zu bereits angebotenen Pauschalpreisen bestellt wurden, werden nach den Einheitssätzen des Auftragnehmers berechnet, die der Auftraggeber jederzeit beim Auftragnehmer anfordern kann. Wird die Auftragserledigung
auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der üblichen Arbeitszeiten verlangt, so wird eine Sondervergütung berechnet.

6. Bauliche Hinweise
6.1. Anforderungen und Hinweise zur Kabelverlegung, Steuerungsinstallation und Antriebseinheit Die Kabelverlegung des Rohrmotors sollte gut zugänglich mit einer Klemmdose oder Verteilerdose am Beckenrand installiert werden und maximal 5 Meter vom Motor-Ausgangspunkt entfernt sein. Das Zuleitungskabel zwischen Steuerung und Klemmdose/Verteilerdose muss den Spezifikationen der Zuleitungstabelle der Firma RMB-Poolcover entsprechen. Die Leerrohrverlegung zwischen Motor & Verteilerdose erfolgt bauseits oder wird optional von der Firma RMB-Poolcover geliefert. Das Setzen der Verteilerdose und das Verlegen des Leerrohres zwischen Verteilerdose & Steuereinheit sind bauseits durchzuführen, und es muss bereits ein Vorspanndraht von der Verteilerdose bis zur Beckenflansch eingezogen sein, um das problemlose Einziehen des Motorkabels zu gewährleisten. Die Antriebseinheit wird nach dem Einbau auf Drehrichtung und Funktion getestet, anschließend wird die Steuerung und der optional mitgelieferte Schlüsselschalter übergeben. Diese muss ebenfalls bauseits von der Verteilerdose bis zum Technikraum installiert werden. Hierfür ist ein Verlängerungskabel erforderlich, das den Angaben der Firma RMB-Poolcover entspricht oder bestellt werden muss.
6.2. Elektroinstallationen und Anschlüsse Alle weiteren Montagearbeiten, das Verlegen der Kabel sowie die Anschlüsse an der Steuerung müssen von einem bauseits gestellten Elektriker durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die maximale Distanz zwischen Motor und Steuerung 30 Meter nicht überschreiten darf, um einen Verlust der Leistungsfähigkeit zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung unserer Richtlinien Mehrkosten beim Einbau der Welle oder beim Motortausch entstehen können.
6.3. Vormontageteile Die Vormontageteile werden von der Firma RMB Poolcover vorab geliefert und müssen den vorgegebenen Einbaupositionen entsprechen. Der Verbauer ist für die Dichtigkeit verantwortlich. Dies gilt für folgende Vormontageteile: Flansch und Gegenflansch zur Aufnahme der Welle, POM-Abweiser sowie Befestigungsflansche für Beckenarten aus Edelstahl, Kunststoff (PP), Beton oder Folienbecken. Die Firma RMB Poolcover übernimmt keine Haftung für falsche Montage oder Abdichtung. Dies liegt in der Verantwortung des Herstellers des Schwimmbeckens.
6.4. Montage der Welle Die Montage der Welle sollte so organisiert werden, dass keine Blenden, Bodenschächte oder Sitzbänke vor dem Einbringen demontiert und anschließend wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden müssen. Sollte dies erforderlich sein, wird der tatsächliche Zeitaufwand berechnet. Zudem übernimmt die Firma RMB-Poolcover keine Haftung für etwaige Fehler bei der wieder Zusammenstellung.
6.5. Windspanngurte Für die Befestigung der Windspanngurte müssen bauseits Steckhülsen oder Ösen in der Überlaufrinne oder am Beckenumgang montiert werden. Diese dienen zur Fixierung der Gurte mit Karabinerhaken.
6.6. Einstellung der Endlagen beim Einfahren der Lamellen Es wird empfohlen, die Endlagen so einzustellen, dass mindestens eine bis zwei Lamellen aus dem Bodenschacht, Rucksackschacht oder der Sitzbank herausragen. Dies gewährleistet, dass die Endlagen zuverlässig erreicht werden. Besteht der Kunde jedoch darauf, die Abdeckung aus optischen Gründen so weit zu schließen, dass keine Lamellen mehr sichtbar sind, kann es passieren, dass sich die Abdeckung unter dem jeweiligen Verdeck abwickelt. Beim erneuten Öffnen kann sie hinter die Führungsrollen rutschen und sich verklemmen. In diesem Fall wird der Einsatz in Rechnung gestellt, und die Garantie für die beschädigten Lamellen erlischt.
6.7. Sonderkonfektionierung Schrägschnitt Bitte beachten Sie, dass es bei einem Schrägschnitt aus technischen Gründen zu folgenden Einschränkungen kommen kann: Das Becken lässt sich möglicherweise nicht vollständig schließen oder die Abdeckung kann nicht vollständig eingefahren werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass verbleibende Lamellen hinter der Sitzbank aufschwimmen. Alternativ kann die nicht abgedeckte Fläche manuell mit einem Einlegeteil versehen werden. Diese Umstände stellen keinen Mangel dar und begründen keine Reklamation.
6.8. Abladen und Einbringen der Anlage Das problemlose Abladen und Einbringen der Anlage muss bauseits gewährleistet werden (Lieferung ab Werk). Gegebenenfalls ist ein Stapler oder Kran sowie entsprechendes Fachpersonal bauseits bereitzustellen. Diese Vorkehrungen sollten im Voraus abgestimmt werden. Sollte aufgrund fehlender Vorkehrungen das Abladen oder Einbringen der Ware nicht möglich sein, wird eine neue Anfahrt sowie Abfahrt inklusive der damit verbundenen Zeitund Kostenaufwände berechnet.
6.9. Betriebsfreigabe, Inbetriebnahme, Einschulung und Dokumentation Die Betriebsfreigabe erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Komponenten, wie Schlüsselschalter und Steuerung, montiert und integriert sind. Die Anlage kann erst für den Betrieb freigegeben werden, wenn die Inbetriebnahme vollständig abgeschlossen ist. Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme wird die Steuerung mit einem Siegel versehen. Sollte kein zuständiges Personal zur Verfügung stehen, wird dies vermerkt, und die Anlage wird durch Fotos und Videos dokumentiert, die die offenen und geschlossenen Positionen zeigen. Diese Dokumentation wird vom Inbetriebnehmer unterschrieben. Im Rahmen der Inbetriebnahme erfolgt die endgültige Einstellung und umfassende Funktionstests der Anlage. Zudem wird der Kunde durch unsere Fachkräfte gründlich in die Bedienung und Wartung der Anlage eingewiesen. Alle relevanten Schritte und Hinweise werden dokumentiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Schulung und erfolgreiche Inbetriebnahme der Anlage. Der Kunde muss die Risikobewertung sorgfältig durchlesen und akzeptieren, bevor die Anlage mit dem Schlüsselschalter betrieben werden darf. Bei späteren Änderungen an der Steuerung oder Abweichungen von den dokumentierten Positionen wird davon ausgegangen, dass die Abdeckung von der Steuerseite aus bedient oder verändert wurde. In solchen Fällen können zusätzliche Kosten für den Betreiber anfallen, und beschädigte Bauteile verlieren ihre Garantie.

7. Gewährleistungen
Die Gewährleistung für Montagearbeiten beträgt 2 Jahre. Für die Garantie der technischen Geräte gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei der RMB POOLCOVER GmbH schriftlich und spezifiziert eingehen. Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang unbrauchbar sind, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, werden nach unserer Wahl am Verwendungsort oder in unseren Werkstätten kostenlos repariert oder unentgeltlich ab Werk ersetzt. Ersetzte Teile werden Eigentum der RMB POOLCOVER GmbH. Verzögert sich die Inbetriebnahme ohne Verschulden der RMB POOLCOVER GmbH, erlischt die Mängelhaftung spätestens 2 Monate nach Gefahrenübergang. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und auf Schäden, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige
Beanspruchung und Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung entstehen.
Die Gewährleistung gilt entsprechend für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile, jedoch findet keine Verzugsentschädigung statt und es besteht eine Gewährleistung nur bis zum Ende der ursprünglichen Gewährleistungszeit. Wird durch einen Monteur der RMB POOLCOVER GmbH ein Montagefehler gemacht, so beschränkt sich die Haftung darauf, diesen Fehler durch ordnungsgemäße Montage zu beheben. Bei verfliesten Teilen wird keine Gewährleistung für beschädigte Fliesen übernommen. Die Beseitigung der Mängel kann verweigert werden, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Mehrkosten für Arbeiten, die auf eigene Reparaturversuche des Auftraggebers zurückzuführen sind, trägt der Auftraggeber. Wird ohne Zustimmung der RMB POOLCOVER GmbH in eine Sache eingegriffen, erlischt die Gewährleistung/ Garantie mit sofortiger Wirkung. Ersatzansprüche wegen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden. Ware, die als mindere Qualität oder gebraucht verkauft wird, unterliegt nicht der Gewährleistung/Garantie.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der RMB POOLCOVER GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche. Vor vollständiger Erfüllung seiner Verpflichtungen darf der Auftraggeber die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Etwaige Pfändungen hat der Auftraggeber der RMB POOLCOVER GmbH sofort mitzuteilen. Die Weiterveräußerung seitens des Auftraggebers ist nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges zulässig. Wird ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers an dessen Auftraggeber berechnet, so übernimmt unser Auftraggeber ausdrücklich die Haftung für den Eingang der Forderung.

9. Zahlung
Die Zahlungen sind, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 7 Tagen zu erfüllen. Die Zahlung kann nicht von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht werden. Reparatur- und Kundendienstrechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung – ohne Abzug – zu begleichen. Der Käufer kann die Rechnung nur innerhalb einer Woche beanstanden. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub. Aufrechnung und Einzahlung sind – auch bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen – ausgeschlossen. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart vereinbart, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz in Anrechnung gebracht, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung
bedarf. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Wir weisen darauf hin, dass wir nach dreimaliger Zahlungsaufforderung (Mahnung) die Datenübermittlung an unser Inkassobüro vornehmen werden. Bei einzelnen ausgeführten Lieferungen oder Leistungen im Zuge des Baufortschritts sind jeweils Abschlagszahlungen in Höhen von 90 % der tatsächlich erbrachten Lieferungen und Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung zu leisten.

10. Rechnung
Die RMB POOLCOVER GmbH behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail im PDF-Format in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat eine Änderung der EMail- Adresse, an welche die Rechnung gestellt werden soll, RMB POOLCOVER GmbH unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse RMB POOLCOVER GmbH nicht bekannt gegeben hat. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronischen Zusendungen der Rechnung per EMail durch RMB POOLCOVER GmbH ordnungsgemäß an die vom Kunden angegebene bekannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen und Programme
entsprechend angepasst werden können. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die RMB POOLCOVER GmbH (zB Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand & Rechtswahl
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus verkauften Artikeln, auch aus der Annahme von Wechseln, ist Weißenkirchen im Attergau, sofern der Kunde: Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

12. Störungen, höhere Gewalt,
Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die auf Betriebsstörungen zurückzuführen sind, insbesondere durch höhere Gewalt wie Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler sowie für nicht von uns zu vertretende Verbindungs- und Übertragungsfehler sowie sonstige Störungen. Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammails oder vergleichbare Daten verursacht wurden. Unsere EDVAnlagen, einschließlich Netzwerk, Workstations, Programme und Dateien, werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei der Lieferung von Dateien per EMail oder anderen Fernübertragungen obliegt es dem Kunden, die übertragenen Daten und Textdateien abschließend auf Viren und Daten zu überprüfen. Etwaige Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang werden von uns nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Wir haften nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten aufgrund der elektronischen Übertragung.

13. Geheimhaltung
Wir verpflichten uns, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen öffentlich und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können jedoch zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an uns.

14. Abwerbeverbot
Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Kunden ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

15. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.
16. Änderungen der AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen.

Stand: 11.09.2024